Als "Notfallmanagement" geistern viele Begriffe durch die Unternehmenswelt.
Dazu hatten wir an anderer Stelle aufgeräumt!
Für den Ausfall der zentralen Unternehmensführung, des zentralen Geschäftsführers, des prägenden Unternehmers, des Managements oder einfach des "Chefs" sorgen Sie vor mit einem Unternehmertestament und dem betriebswirtschaftlichen Notfallkonzept, beides zusammen und aufeinander abgestimmt!
Im folgenden schreibe ich der Einfachheit halber einfach vom "zentralen Geschäftsführer".
Zum Unternehmertestament lesen Sie bitte im oben genannten Artikel für einen ersten Eindruck. Rechtliche Beratung leiste ich nicht, aber wenn wir zusammen das betriebswirtschaftliche Notfallkonzept umsetzen werden, lässt sich das Unternehmertestament im Sinne der rechtlichen Vorbereitung automatisch mit angehen und die relevanten Personen werden mit in den Prozeß eingebunden.
Mit dem Unternehmertestament lässt sich die Voraussetzung für Handlungsfähigkeit legen, aber wie soll dann gehandelt werden? Die rechtlichen Regelungen sind geschaffen, aber wie sind diese zu nutzen, wenn man doch nicht weiß, was wie womit zu tun ist?
Dafür ist das betriebswirtschaftliche Notfallkonzept die Lösung! Beides, Unternehmertestament und betriebswirtschaftliches Notfallkonzept zusammen, Hand in Hand gehend und aufeinander passend abgestimmt, stellen die Handlungsfähigkeit des Unternehmens im Notfall sicher!
Das betriebswirtschaftliche Notfallkonzept, das erstellen wir gerne gemeinsam!
Inhaltsverzeichnis
Großunternehmen verfügen über ausgearbeitete Aufbau- und Ablauforganisationsstrukturen, detaillierte Organisationsrichtlinien, ausführliche Stellenbeschreibungen, Arbeitsanweisungen, Kompetenztableaus und klare Vertretungsregelungen. In besondere, wesentliche Vorgänge sind in der Regel mehrere Personen involviert. Beim Ausfall einer (wenn auch) wichtigen Führungsperson ist der Fortgang der Geschäftstätigkeit nach sicherlich ein paar Friktionen im Ablauf zu Anfang letztlich sichergestellt.
Kleine und mittlere Unternehmen sind hier anders aufgestellt. Der Unternehmer selbst (Inhaber, Geschäftsführer, geschäftsführende Gesellschafter u.ä.) hat hier eine zentrale Funktion. Das schafft einerseits oftmals Vorteile in Schnelligkeit und Flexibilität, andererseits ist die Konzentration auf eine bis (ganz) wenige Personen von Nachteil bei einem Ausfall der Person durch Unfall, schwere Krankheit oder Tod und gleichzeitig ist der Pool an Personen, die bei einem Ausfall des Unternehmers übernehmen könnten, in kleinen bis mittleren Unternehmen oftmals sehr überschaubar.
Darum geht es beim "Notfallkoffer", beim Notfallkonzept. Der plötzliche Ausfall des "Chefs" stellt den operativen Fortgang des Unternehmens vor besondere Herausforderungen. Für diese Situation trifft ein gewissenhafter Unternehmer Vorkehrungen zum Schutz seines Unternehmens und seiner Familie. Diese Vorkehrungen betreffen einerseits rechtliche Regelungen (Verträge, Vollmachten, Betreuungsverfügungen, Testament ...), aber auch betriebswirtschaftliche Vorbereitungen für den Notfall (Abläufe und Prozesse, Vollmachten, Informationen) zur Sicherstellung einer reibungslosen Fortsetzung des Geschäftstätigkeit.
Mit einem sinnvollen, auf die individuellen Belange Ihres Unternehmens abgestimmten und mit dem Unternehmertestament verzahnten Notfallkonzept erhalten Sie
und sichern nicht zuletzt
Sie entlasten Ihre Familie vorwegnehmend von schwierigen Entscheidungen in dieser Ausnahmesituation. Und ganz nebenbei können Sie bei der Entwicklung des Notfallkonzeptes Zusatznutzen realisieren, wenn Sie den Prozess zur Erstellung des Konzeptes richtig ausführen und sinnvoll nutzen - dazu lesen Sie gleich mehr.
Das Notfallkonzept gehört nach den Standards ordnungsgemäßer Nachfolgeberatung zur Vorbereitung einer geordneten Unternehmensübergabe und ist in der Regel der erste Baustein für einen geordneten Unternehmensübergang. Berater, die Ihre Arbeit an den vorherrschenden Qualitätsstandards ausrichten, werden dieses Thema im Zuge der Vorbereitung eines (idealtypisch mit ein paar Jahren Vorlauf begonnen) Nachfolgeprozesses als einen der ersten und wichtigen Bausteine angehen (wollen). Falls nur noch die Vermittlung eines Käufers in kurzer Frist ansteht, kann sich dies sicherlich im Einzelfall erübrigen, dann wurde aber eben auch der Unternehmensübergang nicht systematisch vorbereitet und geplant. Leider erfolgt dies immer noch viel zu oft, denn ohne Vorbereitung sinken die Erfolgswahrscheinlichkeit für einen Übergang und der Unternehmenswert. Wie oft hört man, dass kein Nachfolger gefunden wurde. Viel zu oft erlebt man in der Praxis, dass mal kurz spontan, jetzt sofort, das Unternehmen übergeben werden soll - und vorbereitet wurde leider nichts! Stellen Sie sich dem Thema und holen Sie sich Unterstützung dafür!
Da die Wahrscheinlichkeit für Krankheit und Tod mit dem Alter zunimmt und diejenigen Unternehmer, die ihr eigene Nachfolge regeln wollen, gesetzten Alters sind, nimmt auch die Bedeutung - im Eintrittsfall existenzielle Bedeutung für das Unternehmen und die Unternehmerfamilie - zu.
Allerdings: Unfall, Krankheit und Tod kann jede Person jeden Alters treffen und so wie im Privaten Versicherungen abgeschlossen werden, sollte auch ein umfassendes Notfallkonzept zu einer gewissenhaften Unternehmensführung dazugehören und dies altersunabhängig. Denn immerhin: aus verschiedenen Quellen lässt sich entnehmen, dass ca. 25% der Nachfolgeregelungen unerwartet durch Unfall, schwere Krankheit oder plötzlichen Todesfall erzwungen werden.
Zurück zum Notfallkonzept als Ansatz und Beginn der geordneten Nachfolgelösung. Es wird gedanklich eine Fortsetzung der Geschäftstätigkeit ohne den zentralen Geschäftsführer durchexerziert. Dieser ist bei einem eventuellen Greifen des Notfallkonzeptes nicht mehr tätig, er ist ja ausgefallen, für diesen Fall machen wir das ja. Es wird eruiert, welche Aufgaben der zentrale Geschäftsführer wahrnimmt, mit wem er intern und extern interagiert, in welchen Unternehmensprozessen er welche Prozess-Schritte wahrnimmt, welche Schnittstellen zu beachten sind, wer ihn wobei am besten vertreten kann. Oftmals wird sich das Aufgabenspektrum des zentralen Geschäftsführers auf mehrere Personen verteilen lassen, dies hängt vom jeweiligen unternehmensindividuellen Aufgabengebiet des zentralen Geschäftsführers und der organisatorischen Aufstellung des Unternehmens ab.
Glücklicherweise können wir uns vorab - vor einem solchen Ernstfall - darüber Gedanken machen und ein Notfallkonzept optimal gestalten. Sie als zentraler Geschäftsführer sind noch aktiv und nicht urplötzlich ausgefallen und können selbst daran mitwirken.
Denjenigen Unternehmern, die sich mit dem "Loslassen" schwer tun, sei das Folgende mit auf den Weg gegeben: wenn man Sie nicht ersetzen könnte, warum sollte irgendjemand ein Interesse haben, Ihr Unternehmen zu kaufen, wie soll da die Nachfolge gelingen?
Somit ist es nicht nur ein Konzept für den Notfall.
Denn was denken Sie, welches Unternehmen hier besser abschneidet: dasjenige, welches abhängig ist von einer Einzelperson und nur mühsam wieder nach einem Ausfall von dieser Person (unabhängig vom unerwarteten Notfall oder der beabsichtigten Betriebsübergabe) in die Spur kommt oder jenes, das so aufgestellt ist, dass die Geschäftstätigkeit relativ reibungslos in einer solchen neuen Situation fortgeführt werden kann? Und wenn die Geschäftstätigkeit relativ reibungslos fortgeführt werden kann, dann sind in einer rechnerischen Bewertung Ihres Unternehmens auch die für die Zukunft zu prognostizierenden Cash Flows oder Ertragsüberschüsse zumindest nicht durch Ihre Übergabe des Unternehmens in die neuen Hände durch vermeidbare Anlaufschwierigkeiten (auf besondere Weise) belastet. Und wenn die künftigen Cash Flows nicht belastet sind, dann ist der Barwert der künftigen Cash Flows und damit der Unternehmenswert höher, als wenn erst eine schwierige Übergangsphase überwunden werden muss.
Und spätestens in den Gesprächen mit den Kaufinteressenten wird thematisiert werden, wie Ihr Unternehmen in Zukunft nach der erfolgten Übergabe weitergeführt werden kann - also ohne Sie. Logisch! Dass heißt die Themen, die bei der Erstellung des Nachfolgekonzeptes aufkommen, werden spätestens bei Verkaufsgesprächen ohnehin relevant! Garantiert! Haben Sie bereits im Vorhinein die Strukturen und Prozesse in Ihrem Unternehmen in einer Weise aufgestellt, dass eine mögliche teilweise Aufgabenverteilung durchdacht ist und einem potentiellen Erwerber ein Leitfaden für ein künftiges Management Ihres Unternehmens mitgegeben werden kann, schaffen Sie Sicherheit beim Käufer und in den künftigen Geschäftsabläufen und gegebenenfalls auch bei Kunden, Lieferanten oder anderen Gruppen. Oftmals wird eine Übergangszeit mit einer Weiterbeschäftigung des bisherigen Geschäftsführers (also von Ihnen) im Zuge der Verkaufsverhandlungen vereinbart - Sie haben einen größeren Spielraum, dies so zu gestalten, wie Sie wünschen, wenn Vorbereitungen getroffen wurden und dies in beide Richtungen (längere Zeit, wenn von Ihnen gewünscht oder kurz (wenn von Ihnen so gewünscht), da vorbereitet.
Gehen Sie es an und stellen Sie ein betriebswirtschaftliches Notfallkonzept (zusammen mit den rechtlichen Regelungen im Unternehmertestament) auf. Ich kenne keine in Nachfolgeprozessen regelmäßig tätige Person, die dies nicht für wichtig erachtet. Und nochmal auch an die Adresse, derjenigen Unternehmer, die Schwierigkeiten mit dem "Loslassen" haben, eine theoretische, gedankliche Auseinandersetzung mit der Fortsetzung der Geschäftstätigkeit ohne Sie hat nach meiner Erfahrung in der Praxis oft beim mentalen "Loslassen" geholfen.
Schaffen Sie die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Nachfolge! Es geht hier schließlich auch um Ihr Vermögen, um Ihre Altersversorgung!
Zum betriebswirtschaftlichen Notfallkonzept sind von verschiedenen Stellen eine Reihe von Listen, Checklisten, Anweisungen und Tipps verfügbar. Achten Sie bei der Recherche nach solchen Hilfestellungen darauf, dass es sich hier nicht nur um rechtliche Themen des "Unternehmertestaments" handelt - das ist leider auch hier zu oft zu eng gefasst.
Ziel ist die Herstellung der Handlungsfähigkeit des Unternehmens
bei Ausfall des zentralen Geschäftsführers.
Ich schrieb bereits, Unternehmertestament und betriebswirtschaftliches Notfallkonzept sind hier Hand in Hand und ineinander verzahnt, aufeinander abgestimmt zu erstellen. Am besten gehen Sie beides gemeinsam an! In weiten Teilen, nicht ausschließlich, werden Sie die Schnittstellen zwischen rechtlichen und unternehmerisch-betriebswirtschaftlichen Themen automatisch feststellen und den diesbezüglichen Handlungsbedarf erkennen.
Ein betriebswirtschaftliches Notfallkonzept ist keine Wissenschaft, es geht um einfache und praktische Handlungsanleitungen, die zügig und nur allein durch das Konzept die Einarbeitung in die Aufgaben des zentralen Geschäftsführers möglichst friktionslos und schnell ermöglichen soll - und dies annahmegemäß, ohne Rückfrage halten zu können, denn der zentrale Geschäftsführer ist ja urplötzlich ausgefallen.
Beantworten Sie für das betriebswirtschaftliche Notfallkonzept mal prophylaktisch die folgenden Fragen:
Ablage an einem den Betreffenden bekannten Ort!
Oftmals werden die Dokumente des Unternehmertestaments und des betriebswirtschaftlichen Notfallkonzeptes in einem zentralen Ordner (analog oder digital) zusammengestellt und dokumentiert, so dass der designierte Vertreter oder ein Interim Manager ad hoc ohne (vermeidbare) Probleme übernehmen kann. Selbstverständlich muss die Existenz dieses Ordners und der Hinterlegungsort bekannt sein und der Zugriff darauf (Schlüssel? Kennwort?) gesichert sein.
Die folgenden Tipps sind nicht für jedes Unternehmen geeignet. Größere kennen das Folgende, jedoch insbesondere kleine und manche mittleren Unternehmen werden nicht unbedingt die folgenden Instrumente des Personal- und Organisationsmanagements bereits nutzen.
Wenn Sie schon ihre Aufgaben als zentraler Geschäftsführer rekapitulieren, zu Ihrer Stellenbeschreibung von Ihrer eigenen Position ist es nur ein kleiner weiterer Schritt. Und jetzt der Clou mit Blick auf die Vorbereitung Ihrer Nachfolge in Zukunft: nutzen die Stellenbeschreibung und definieren Sie gleichzeitig ein Anforderungsprofil für Ihren Vertreter (wenn Sie ausfallen und wiederkehren werden, denken Sie z.B. an den vorübergehenden Einsatz des internen Vertreters oder eines Interim Managers) bzw. für Ihren Nachfolger, wenn das Unternehmen übergeben werden soll. Ihre Familie, (Mit-)Gesellschafter, ein Beirat oder eine sonstige beauftragte Person wird Ihnen in dieser Notsituation dankbar sein.
Ihre Stellenbeschreibung (inkl. Anforderungsprofil) sollten Sie nebenbei im Zuge der Erstellung des Notfallkonzeptes mit verfassen.
Alles folgende wird jeweils etwas aufwendiger, aber Synergien wären realisierbar!
Treffen Sie Vorsorge für einen plötzlichen Ausfall des Unternehmers:
Und enden Sie nicht auf halbem Weg. Die rechtlichen Vorkehrungen sind die eine Seite der Medaille, die betriebswirtschaftliche Vorsorge die andere. Treffen Sie auch in betriebswirtschaftlicher Hinsicht eine gewissenhafte Vorsorge für eine reibungslose Fortsetzung der Geschäftstätigkeit.
Und nutzen Sie die Notfallvorsorge auch zur einfachen Generierung von Zusatznutzen. Dies ist gar nicht so schwer und läuft teilweise einfach nebenbei oder unter Nutzung von Synergien.
Ich bin nie weiter als einen Anruf oder
eine E-Mail entfernt!
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!
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